Corona: Bund will Stillstand für Planen, Genehmigen und Bauen vermeiden

Bauprojekte durchlaufen in Deutschland komplexe Planungs- und Genehmigungsverfahren. Durch öffentliche Bekanntgabe, das öffentliche Auslegen von Plänen oder Erörterungstermine werden die Bürger in die Verfahren einbezogen. Das sorgt für Transparenz und demokratische Mitsprache. In der Corona-Zeit droht es aber wegen der Kontaktbeschränkungen Verfahren auszubremsen.

Bauprojekte durchlaufen in Deutschland komplexe Planungs- und Genehmigungsverfahren. Durch öffentliche Bekanntgabe, das öffentliche Auslegen von Plänen oder Erörterungstermine werden die Bürger in die Verfahren einbezogen. Das sorgt für Transparenz und demokratische Mitsprache. In der Corona-Zeit droht es aber wegen der Kontaktbeschränkungen Verfahren auszubremsen.

Berlin. Die Bundesregierung ergreift jetzt Maßnahmen, damit die Corona-Pandemie nicht zu Verzögerungen bei Bauprojekten führt. Dazu hat das Bundeskabinett gestern (29. April 2020) den Entwurf für das sogenannte Planungssicherstellungsgesetz beschlossen. Es soll gewährleisten, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren auch während der Corona-Zeit weiterhin möglichst verzögerungsfrei ablaufen können.

Das Problem: Normalerweise sehen viele Planungs- und Genehmigungsverfahren Erörterungstermine oder Einsichtnahmen in Unterlagen vor. Dazu müssen die teilnehmenden Bürger aufs Amt gehen, was derzeit wegen der Schutzmaßnahmen vor dem Coronavirus nicht uneingeschränkt machbar ist. Damit der Infektionsschutz nicht zu Verzögerungen in den Verfahren führt, benötigen die Behörden zügig klare und rechtssichere Vorgaben, wie mit dem Problem umzugehen ist.

Möglichst viel Öffentlichkeitsbeteiligung per Internet abwickeln

Diese Vorgaben soll das Planungssicherungsgesetz nun bereitstellen. Das Gesetz erlaubt es, bei den Planungs- und Genehmigungsverfahren die Möglichkeiten des Internets zu nutzen und beispielsweise Online-Konsultationen anzubieten. Die öffentliche Bekanntmachung von Vorhaben oder auch das öffentliche Auslegen der zugehörigen Pläne soll weitgehend online möglich sein. Zugleich soll aber auch niemand von einer Beteiligung ausgeschlossen werden. Deswegen sollen die neuen digitalen Möglichkeiten das bekannte analoge Verfahren ergänzen, nicht ersetzen.

Von dem Gesetz betroffen sind private und öffentliche Projekte aus den Bereichen Wohnungsbau, Klimaschutz, Verkehrs- und Energiewende. Alles wichtige Sachgebiete also, in denen sich Deutschland kaum Verzögerungen durch die Corona-Pandemie erlauben sollte. Der Gesetzentwurf ist eine Koproduktion des auch für Bau und Heimat zuständigen Bundesinnenministeriums und des Bundesumweltministeriums. Das Planungssicherstellungsgesetz ist bis zum 31. März 2021 befristet.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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