Heizungsausfall im Winter: Albtraum für Mieter und Vermieter

Wenn im Winter das Thermometer Minusgrade anzeigt, sollte die Heizung funktionieren. Fällt sie genau in einer Frostperiode aus, ist dies ein Albtraum für die Bewohner, egal ob die Immobilie selbst bewohnt oder vermietet wird. Grundsätzlich sollten die Zimmer eine Temperatur von 20 bis 22 Grad Celsius aufweisen. Nachts sollte die Zimmertemperatur nicht unter 18 Grad fallen.

Wenn im Winter das Thermometer Minusgrade anzeigt, sollte die Heizung funktionieren. Fällt sie genau in einer Frostperiode aus, ist dies ein Albtraum für die Bewohner, egal ob die Immobilie selbst bewohnt oder vermietet wird. Grundsätzlich sollten die Zimmer eine Temperatur von 20 bis 22 Grad Celsius aufweisen. Nachts sollte die Zimmertemperatur nicht unter 18 Grad fallen.

Berlin. Was hat ein Vermieter zu tun, wenn die Heizungsanlage ausfällt? Fällt die Heizung im Winter aus, kann es in den Räumen schnell kälter als 20 bis 22 Grad Celsius werden. Zu kalt. Der Vermieter ist davon abhängig, dass sich sein Mieter, bei dem die Heizungsanlage ausgefallen ist, schnell bei ihm meldet. Ansonsten kann er nicht handeln und keinen Heizungsmonteur mit der Reparatur beauftragen. Dies kann auch der Not-Service sein, insbesondere, wenn die Heizung am Wochenende ausfällt.

Wichtig ist, dass Vermieter wissen, dass eine defekte Heizung vor allem in den Wintermonaten einen Mietmangel darstellt. Das heißt, der Mieter kann die Miete mindern. Schließlich muss der Vermieter das Mietobjekt gemäß § 535 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in einem „geeigneten Zustand“ halten. Und dies ist mit einer kaputten Heizung nicht der Fall. Übrigens: Eine Heizperiode dauert in der Regel von Oktober bis April.

Pflichten des Mieters

Der Mieter muss grundsätzlich dafür sorgen, dass die gemieteten Räume richtig geheizt (und gelüftet) werden. Dies hat zum einen den Sinn, dass sich kein Schimmel bildet, aber auch die Heizungsrohre nicht einfrieren. Ein Rohrbruch wäre ansonsten eventuell die Folge. Der Mieter muss den Vermieter umgehend über den Heizungsausfall informieren. Tut er dies nicht und kommt es durch dieses Versäumnis zu einem Rohrbruch, kann der Vermieter vom Mieter Schadensersatz verlangen.

Ist der Vermieter nicht erreichbar – beispielsweise weil er im Urlaub ist – kann der Mieter selbst einen Monteur mit der Reparatur beauftragen und die Rechnung an den Vermieter weiterreichen. Allerdings muss er eine angemessene Frist einhalten. Angemessen ist in der Regel eine Frist von drei bis vier Tagen. Will der Mieter die Miete aufgrund der kaputten Heizung mindern, muss er dies dem Vermieter schriftlich ankündigen. Die Mietminderungsmöglichkeit besteht ab dem Tag, an dem der Vermieter von der defekten Heizanlage erfahren hat.

Wichtig: Kürzt der Mieter die Miete unverhältnismäßig hoch, hat der Vermieter sogar das Recht, das Mietverhältnis zu kündigen. Kommt es zu einem Rohrbruch und damit zu einem Leitungswasserschaden, kommt in der Regel die Wohngebäudeversicherung für die entstandenen Schäden am Gebäude auf – vorausgesetzt das Risiko „Leitungswasser“ ist mitversichert.

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