Ladestellen für Elektrofahrzeuge: Bundesrat will leichteren Einbau in Mehrfamilienhäusern

Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt, kann sich nicht einfach ein Elektroauto zulegen. Der Einbau einer Ladestation ist nämlich nicht so leicht durchzusetzen: Mieter müssen den Vermieter um Erlaubnis bitten, Wohnungseigentümer einen einstimmigen Beschluss der Eigentümerversammlung einholen. Der Bundesrat möchte diese Hürden jetzt verkleinern. Ob der Vorstoß Erfolg haben wird, ist offen.

Elektroauto zuhause aufladen: Soll für Mieter und Wohnungseigentümer leichter werden

Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt, kann sich nicht einfach ein Elektroauto zulegen. Der Einbau einer Ladestation ist nämlich nicht so leicht durchzusetzen: Mieter müssen den Vermieter um Erlaubnis bitten, Wohnungseigentümer einen einstimmigen Beschluss der Eigentümerversammlung einholen. Der Bundesrat möchte diese Hürden jetzt verkleinern. Ob der Vorstoß Erfolg haben wird, ist offen.

Berlin. Der Bundesrat möchte die Elektromobilität fördern und zu diesem Zweck den Einbau von Ladestellen in Privathäusern erleichtern. Deswegen hat die Länderkammer am Freitag (11. Oktober 2019) einen Gesetzentwurf beschlossen, der Änderungen sowohl im Mietrecht als auch im Wohnungseigentumsrecht vorsieht. Die Länder Bayern und Baden-Württemberg hatten den Vorschlag dazu erarbeitet und in den Bundesrat eingebracht.

Im Mietrecht soll nach diesem Plan verankert werden, dass Mieter einen Rechtsanspruch auf den Einbau einer Ladestation an Ihrem Stellplatz haben. Der Vermieter soll seine Zustimmung zur Installation der Lademöglichkeit durch den Mieter nur in Ausnahmefällen verweigern können. Der Plan sieht zwei Ausnahmen vor: Entweder, der Vermieter verpflichtet sich, selbst eine solche Ladestation einzurichten, oder sein Interesse am unveränderten Erhalt des Gebäudes überwiegt die Interessen des Mieters.

Ladestation: Wohnungseigentümer brauchen einstimmigen Beschluss

Im Wohnungseigentumsrecht sollen die Möglichkeiten für Wohnungseigentümer verbessert werden, sich eine Ladestation einrichten zu können. Wie berichtet macht die bisherige Rechtslage es ungemein schwierig, in einer Wohnungseigentümergemeinschaft den Bau von Ladestellen für E-Autos zu realisieren. Nach dem Willen der Bundesratsmehrheit soll künftig gelten: Für den Einbau einer Ladestation muss die Eigentümerversammlung nur noch mit einfacher Mehrheit zustimmen.

Bislang liegt die Hürde viel höher: Da für den Einbau der Ladegelegenheit in der Regel ins Gemeinschaftseigentum eingegriffen werden muss, ist ein einstimmiger Beschluss der Eigentümer erforderlich. Auch über die Kosten der Installation sollen die Wohnungseigentümer mit einfacher Mehrheit beschließen können. Zudem soll es möglich sein, einen Beschluss über Folgekosten zu fassen.

Wohnungseigentumsrecht: E-Mobilität nur einer von vielen Punkten

Der Gesetzentwurf aus dem Bundesrat wird jetzt von der Bundesregierung an den Bundestag weitergeleitet. Der Bundestag muss dann entscheiden, ob er den Plan aufgreifen will. Ob es dazu kommt, ist fraglich. Schon im Dezember 2017 gab es einen Beschluss des Bundesrates, der in diese Richtung zielte. Der Bundestag hat bis heute nicht darüber beraten. Eine Frist dafür gibt es nicht. Zu bedenken ist, dass eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern derzeit an einer Reform des Wohnungseigentumsrechts arbeitet.

Sehr wahrscheinlich wird der Bundestag zunächst den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe abwarten, bevor er sich mit dem Thema beschäftigt. Bei der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) sind die Probleme beim Einbau von Ladestationen für Elektroautos nur einer von vielen wichtigen Punkten. Für Vermieter wäre etwa eine breit angelegte Harmonisierung von WEG- und Mietrecht wichtig. Vor diesem Hintergrund scheint es verständlich, wenn der Bundestag abwartet, bis sich ein „großer Wurf“ für ein neues WEG realisieren lässt.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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