Mietrechtsanpassungsgesetz: „Nein“ von NRW im Bundesrat gefordert

Der Bundestag hat es am 29. November schon beschlossen, der Bundesrat kann es am 14. Dezember noch stoppen: Das Mietrechtsanpassungsgesetz. Für Vermieter bringt es einige Verschlechterungen mit sich. Die Wohnungswirtschaft in NRW – Haus & Grund Rheinland Westfalen eingeschlossen – hat daher einen Brief an die Landesregierung geschrieben, und ein „Nein“ im Bundesrat angemahnt.

Der Bundestag hat es am 29. November schon beschlossen, der Bundesrat kann es am 14. Dezember noch stoppen: Das Mietrechtsanpassungsgesetz. Für Vermieter bringt es  einige Verschlechterungen mit sich. Die Wohnungswirtschaft in NRW – Haus & Grund Rheinland Westfalen eingeschlossen – hat daher einen Brief an die Landesregierung geschrieben, und ein „Nein“ im Bundesrat angemahnt.

Düsseldorf. Am 29. November hat der Bundestag mit den Stimmen der Großen Koalition das Mietrechtsanpassungsgesetz beschlossen. Tags zuvor hatte der Rechtsausschuss noch kurzfristig deutliche Veränderungen am Gesetzentwurf ausgehandelt. Für Vermieter laufen diese Beschlüsse auf weitere, erhebliche Verschlechterungen hinaus. Wie berichtet betrifft das vor allem die Veränderung der Modernisierungsumlage.

Wenn der Bundesrat das Gesetz am 14. Dezember nicht stoppt, gilt ab dem 1. Januar 2019: Die Modernisierungsumlage wird bundesweit auf maximal 8 Prozent gedeckelt. Ursprünglich sollte diese Verschärfung nur in Gebieten mit abgesenkter Kappungsgrenze und beschränkt auf fünf Jahre gelten. Auch die zeitliche Befristung wurde jedoch gekippt. Mehr noch: In Wohnungen mit weniger als 7 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter darf die Miete wegen Modernisierungen in sechs Jahren nur noch um maximal 2 Euro pro Quadratmeter steigen.

Modernisierungen wirtschaftlich kaum noch darstellbar

„Wer eine Wohnung preisgünstig vermietet, wird dann bei einer Modernisierung dafür bestraft“, bringt es Erik Uwe Amaya auf den Punkt. Der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen hat deswegen reagiert: Gemeinsam mit seinen Amtskollegen vom VdW Rheinland Westfalen sowie dem BFW NRW hat er einen Brief an die Landesregierung geschrieben. Darin fordern die drei Verbände der Wohnungswirtschaft in NRW, das Land möge sich im Bundesrat klar zum Mietrechtsanpassungsgesetz positionieren.

Weiter heißt es, die in letzter Minute beschlossenen Verschärfungen träfen insbesondere die Wohnungsunternehmen, -genossenschaften und privaten Vermieter, die seit vielen Jahren eine sozial verantwortliche und nachhaltige Bewirtschaftungspolitik betreiben. Energetische und generationengerechte Modernisierungen seien nach den neuen Regelungen kaum noch wirtschaftlich darzustellen, warnen die Autoren des Briefs. Das Schreiben ging direkt an Ministerpräsident Armin Laschet (CDU), seinen Stellvertreter Joachim Stamp (FDP) und an Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU).

Politik auf Irrwegen: Vermieter soll für alles alleine blechen

„Die Wohnungswirtschaft auch hier in Nordrhein-Westfalen soll bezahlbaren Wohnraum schaffen, die Klimaschutzziele unseres Landes im Gebäudebereich umsetzen, den vorhandenen Wohnungsbestand altersgerecht umbauen und an den Bedürfnissen künftiger Mietergenerationen ausrichten und all dies möglichst ohne zusätzliche Kostenbelastungen“, bringt der Brief das Dilemma auf den Punkt, in welches die Politik die Vermieter hineinmanövriert.

Zugleich warnten die Verbände vor der aktuell schwelenden Diskussion, bei der Reform der Grundsteuer deren Umlagefähigkeit abzuschaffen. Damit würden Mehrbelastungen von rund 14 Milliarden Euro auf die Vermieter im Land abgewälzt. Deren Fähigkeit, in ihre Gebäude zu investieren, würde dadurch empfindlich eingeschränkt. Die Verbände verwiesen zudem auf das Gerechtigkeitsdefizit einer solchen Reform: Immerhin wird von der Grundsteuer die allgemeine kommunale Daseinsfürsorge bezahlt, die selbstverständlich auch Mieter in Anspruch nehmen.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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